Abgas / Diesel Skandal - Nahezu alle Automarken betroffen
VW, BMW, Mercedes, Ford, Opel, Peugeot, Porsche, Mitsubishi uvm.
- Der Bundesgerichtshof stärkt Ihre Rechte
- Kaufpreis zurück oder Neufahrzeug
- Sehr hoher Schadensersatz und Auto behalten
- Nahezu alle Fahrzeughersteller betroffen
- Über 90% Erfolgsaussicht
- Spezialisierte Fachanwaltskanzlei
- Kaufpreis zurück oder Neufahrzeug
- Sehr hoher Schadensersatz und Auto behalten
- Über 90% Erfolgsaussicht
- Spezialisierte Fachanwaltskanzlei
Ist Ihr Diesel dabei?
Wir prüfen kostenlos ob Ihr Diesel betroffen ist
Oder rufen Sie uns direkt an:
Wir sind bekannt aus
Ihr Ausweg aus dem Abgas-Skandal
Nehmen Sie jetzt Ihre Rechte wahr:
- Schadensersatz für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs
- Rückgabe Ihres Fahrzeugs gegen einen Neuwagen
- Rückabwicklung des Kaufvertrags durch einen Widerruf
Diverse Autohersteller haben unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen verbaut um die Abgaswerte zu manipulieren. Der Betrug der Autohersteller wurde gerichtlich festgestellt. Nutzen Sie nun Ihr Recht auf eine Entschädigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigen sich verbraucherfreundlich.
.
Die Abgasmanipluation zieht weitreichende Folgen für Dieselfahrer mit sich. In diversen Städten Deutschlands wurden mittlerweile Dieselfahrverbote verhängt, um die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub einhalten zu können. Diese Fahrverbote schränken nicht nur die Mobilität von Dieselfahrzeugbesitzern ein, sondern führen auch zu einem erheblichen Wertverlust dieser Fahrzeuge. Aufgrund der bekannten Manipulationen und der Fahrverbote wird es für Dieselfahrzeugbesitzer zunehmend schwerer ihr Fahrzeug zu einem realistischen Preis zu verkaufen. Ein ganz signifikanter Wertverlust von Dieselfahrzeugen ist somit unvermeidlich.
Aufgrund des Verfahren des Europäischen Gerichtshofs sind folgende Hersteller vom Abgas-Skandal betroffen:
Volkswagen | Audi | BMW |
Mercedes | Fiat | Mitsubishi |
Chrysler | Opel | Renault |
Porsche | Seat | Skoda |
Volvo | Toyota | Alfa Romeo |
Ford | Jeep | Kia |
Mazda | Nissan | Peugeot |
Zunächst muss Ihr Fahrzeug betroffen sein. Hier kommt man an einer fachkundigen Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte nicht vorbei. Nutzen Sie unser Know-How aus 1000den bereits geprüften Verträgen. Exklusiv bei uns erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich ein schriftliches Ergebnis – nach Ihrer Wahl per E-Mail, WhatsApp oder per Post – indem wir Ihnen mitteilen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und die Erfolgsaussichten sowie möglichen Vorgehensweisen darlegen. Sie haben dann die freie Wahl sich für uns zu entscheiden oder eben auch nicht.
Die Generalanwälte des EuGHs stellen in einem Gutachten fest, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen grundsätzlich verboten sind. Das Gutachten ist eine Form der rechtlichen Empfehlung für die Richter des EuGHs. In fast allen Fällen folgt der EuGH den Gutachten der Generalanwälten. Reagieren Sie deshalb noch heute, damit wir Ihre Rechte für Sie schnellstmöglich einfordern können, sobald ein Urteil gefällt wird. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
- Sehr hoher Schadensersatz für Sie
- Neufahrzeug erhalten
- Schutz durch Ihre Rechtsschutz-Versicherung
- Sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit
- Wertminderung verhindert
Jetzt Ansprüche prüfen
Lassen Sie sich von der Autoindustrie nicht betrügen. Sie haben Rechte, nutzen Sie diese!
Warum sollten Sie jetzt handeln?
Sie wurden durch die Autoindustrie betrogen und tragen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden davon.
Betroffene Fahrzeuge verlieren extrem an Wiederverkaufswert.
Ihre Mobilität ist durch zahlreiche Dieselfahrverbote eingeschränkt.
Ihre Ansprüche unterliegen der Verjährung, daher sollten Sie schnellstmöglich handeln
Nachteile durch Software-Update!
Es droht eine geringere Lebenserwartung für Ihr Fahrzeug.
Es kann Rechtsverlust eintreten.
Unsere Mandanten teilten uns darüber hinaus folgende negative Erfahrungen mit:
- Leistungseinbrüche
- Erhöhter Verschleiß
- Erhöhter Kraftstoffverbrauch
- Ruckeln der Karosserie
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
In Ihrem Fahrzeug muss eine sog. Abschaltvorrichtung verbaut sein.
Einfacher Ablauf in 3 Schritten
Prüfung
Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Rechte Ihnen zustehen. Wir informieren Sie darüber schriftlich.
Entscheidung
Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihre Ansprüche geltend machen wollen oder nicht.
Erfolg
Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei Deckungszusage ein und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch.
Kostenfreie Erstberatung und Prüfung
Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Einschätzung per E-Mail, WhatsApp oder Post.
Rufen Sie uns an, fordern einen Rückruf an oder schreiben Sie uns direkt per WhatsApp. Wir beraten Sie individuell.
Häufige Fragen
Zahlt meine Rechtsschutz die Kosten für das Verfahren?
Ja, Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung wird für jegliche Kosten aufkommen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Autokaufs über eine Rechtsschutz verfügt haben, übernimmt diese die Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, damit für Sie kein Mehraufwand entsteht.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Ihr Fahrzeug muss über eine illegale Abschaltvorrichtung verfügen.
Woher weiß ich ob mein Dieselfahrzeug von der Abgasmanipluation betroffen ist?
Wenn Sie zu einem Softwareupdate aufgefordert wurden, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist. Allerdings können Sie auch betroffen sein wenn Sie zu keinem Softwareupdate aufgefordert wurden. Inzwischen liegen Gutachten für zahlreiche Modelle vor, die wiedergeben, dass die Grenzwerte für etliche Fahrzeuge deutlich überschritten werden.
Schiller & Gloistein Anwälte überprüfen für Sie kostenfrei ob Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist und klären Sie über Ihre Rechte auf.
Gilt dies auch für Gebrauchtfahrzeuge?
Es sind sowohl gekaufte Gebrauchtfahrzeuge als auch Neuwagen betroffen.
Muss ich ein Software-Update durchführen lassen?
Solange es sich um ein freiwilliges Update handelt brauchen Sie dieses nicht durchführen zu lassen.
Sollte dieses jedoch vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet worden sein, so droht die Zwangsstillegung Ihres Fahrzeugs.
Holen Sie hier unbedingt vorher rechtliche Hilfe ein, wir beraten Sie gern.
Welche Nachteile hat ein Software-Update?
Es droht eine geringere Lebenserwartung für Ihr Fahrzeug.
Es kann Rechtsverlust eintreten.
Unsere Mandanten teilten uns darüber hinaus folgende negative Erfahrungen mit:
- Leistungseinbrüche
- Erhöhter Kraftstoffverbrauch
- Ruckeln der Karosserie
Sind auch Unternehmer davon betroffen?
Ja, es spielt keine Rolle ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.
Wir sind der richtige Ansprechpartner auch für Fahrzeugflotten.
Welche Ansprüche habe ich?
Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ist auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet. Daher bekommen Sie den Kaufpreis sowie die Zinsen zurück, welche Sie einmal für Ihr Fahrzeug bezahlt haben. Im Gegenzug geben Sie Ihr manipuliertes Fahrzeug dem Hersteller zurück.
Nicht abschließend geklärt ist, ob Sie für die gefahrene Kilometer Wertersatz zu leisten haben. In jedem Fall stehen Sie durch der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs aufgrund des enormen Wertverlustes und der drohenden Fahrverbote deutlich besser als jetzt.
Kann ich meine Ansprüche verlieren?
Ja, es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ihrer Kenntnis von der Manipulation Ihres Autos. In der Regel dürfte Ihre Kenntnis ab dem Erhalt des Anschreibens durch den Hersteller oder das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Aufforderung zur Nachrüstung anzunehmen sein.
Kann ich meine Ansprüche auch noch geltend machen, wenn ich das Fahrzeug bereits verkauft habe?
Ja, Klagen nach dem Verkauf des Fahrzeugs hatten bereits gerichtlichen Erfolg.
Wie verhält es sich mit finanzierten oder geleasten Fahrzeugen?
Dies ist unerheblich für Ihren Anspruch auf Schadensersatz.