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"Finanzaufsicht knöpft sich falsche Zinsberechnung durch Banken vor"
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„[…] bislang keinen neuen Verzinsungsregeln zugestimmt haben, dann könnte es sehr gut sein, dass die Zinsrechnung Ihrer Sparkasse ungültig ist.“
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Wir empfehlen […] eine Kontenprüfung vornehmen zu lassen. Hierbei können sich nicht selten Erstattungsbeträge von mehreren EUR 100.000,00 ergeben.
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Falsche Zinsberechnung

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Falsche Zinsberechnung
von Sparkassen und Banken

„Versehentliche“ Falschberechnungen der Zinsen auf Dispositions- bzw. Kontokorrentkredite und Kredite gefährden nachhaltig die Existenz Ihres Unternehmens. Werden Sie aktiv und wehren sich gegen die Tricksereien.

Auf einen Blick

So funktioniert der Trick

Zinssätze richten sich grundsätzlich nach einem vertraglich festgelegten Referenzzins. Verändert sich dieser um mehr als 0,2 %, ist auch Ihre Bank dazu verpflichtet Ihren vereinbarten Zins adäquat anzupassen und z.b. Zinssenkungen an Ihr Unternehmen weiterzugeben. Genau an dieser Stelle setzen Banken und Sparkassen an. Die Zinsanpassungen werden in ca. 80% aller Fälle zu spät oder überhaupt nicht vorgenommen. Die Folge: Für diverse Zeiten wird ein zu hoher Zinssatz berechnet. Es sind sogar fälle bekannt, in denen höhere Zinssätze abgerechnet worden sind, als vereinbart wurden. Es besteht hier unverzüglicher Handlungsbedarf für Unternehmer.

Unternehmer sollten keine Zeit verlieren und jetzt handeln

Die Informationen die durch die Presse gehen sind beunruhigend. Sogar von Insolvenzen, welche allein durch Zinsschummeleien verursacht worden sind ist die Rede. Eins ist klar, hier wird nicht gekleckert sondern geklotzt. Es stehen hier in den meisten Fällen sechs- und teilweise siebenstellige Schadenssummen im Raum. Zufall? Kaum zu glauben, da sich die Bankenrechner nicht ohne vorherige Anweisung durch Bankenmitarbeiter verrechnen werden. Es scheint sich ein riesen Skandal abzuzeichnen, dessen Ausmaße kaum noch abschätzbar sind. 

Besonders hart trifft dieses Vorgehen Unternehmer, die auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, insbesondere bei der Vergabe von Krediten und Dispositionskrediten, mit Ihrer Bank oder Sparkasse angewiesen sind. Man zwingt Geschäftsführer beinahe dazu zu handeln, da diese dazu verpflichtet sind jeden Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Insbesondere beim Eintritt einer Insolvenz auch in den Folgejahren werden sich Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte die Frage gefallen lassen müssen, warum hier nicht entschieden gehandelt wurde und nicht zumindest eine Kontenprüfung durch einen Fachmann durchgeführt wurde. Als Folge kann dann der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung angenommen werden, was die persönliche Haftung mit dem eigenen Vermögen nach sich ziehen würde.

Das größte Problem ist der schleichende und letztlich unsichtbare Verschuldungsprozess der unaufhaltsam einsetzt. Auf den ersten Blick wird man zu dem Entschluss kommen, dass es sich doch lediglich um kleinere, zu viel berechnete, Beträge handelt und dies nicht erheblich ins Gewicht fällt. Dies mag auch anfangs der Fall sein, mit zunehmender Zeit potenzieren sich die Auswirkungen aufgrund des Zinseszinseffekts jedoch ganz erheblich. Die Schadenshöhen nehmen zum Teil beängstigende Ausmaße an. 100.000de Euro sind hier eher die Regel als die Ausnahme. Wir haben bereits Fälle mit Millionenschäden bearbeitet.

Wir beraten Sie fair und transparent. Nicht pauschal und in jeder Konstellation ist eine Anspruchsdurchsetzung sinnvoll. Vielmehr muss in Ihrem individuellen Fall geprüft werden, ob die Anspruchsdurchsetzung erfolgreich verlaufen wird und ob alle weiteren Faktoren ein Vorgehen als empfehlenswert erscheinen lassen. 

Was sollten Unternehmer jetzt tun?

Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind nahezu dazu gezwungen zu handeln, wenn sie eine Durchgriffshaftung effektiv vermeiden wollen. Es sollte zumindest nachweislichen Kontakt zu einem Kontenprüfer und/oder einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aufgenommen werden.

Unabhängig von Ihren rechtlichen Pflichten dürfte es für Sie dazu auch Interessant sein, ob auch Ihr Unternehmen betroffen ist und wenn ja, in welcher Höhe Schäden entstanden sind. Professionelle Kontenprüfer können Ihnen auf den Cent berechnen wie hoch der eingetretene Schaden für Ihr Unternehmen ist. In diesem Zuge werden Sie sich nebenher auch ein Bild von der Seriösität Ihres Kreditinstitutes machen. 

Wir arbeiten mit einem starken und professionellem Netzwerk von Kontenprüfern zusammen und begleiten Sie mit Rat und Tat bis zum Ergebnis Ihrer Kontenprüfung. Erst wenn Sie sich nach dem Ergebnis Ihrer Prüfung dafür entscheiden die Ansprüche auch durchzusetzen fallen Anwaltskosten an, welche in der Regel durch die Bank zu tragen sind.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schiller & Gloistein hat sich dem Kampf für die Rechte von Anlegern und Unternehmern verschrieben. Diesen Kampf führen wir mit viel Know-How, Herz und Verstand.

Kostenlose und unverbindliche Begleitung

Übermitteln Sie uns dafür möglichst zügig den von uns bereitgestellten Fragebogen oder nehmen Sie auf anderen Wegen direkt mit uns Kontakt auf.

Wir führen dann zunächst ein kostenfreies Telefonat um die Thematik an sich zu besprechen und möglichst alle offenen Fragen zu beantworten.

Sollten auch Sie sich für eine Kontenprüfung entscheiden, so würden wir bevorzugt mit einem Kontenprüfer aus unserem Netzwerk zusammenarbeiten. Sie können Ihren Kontenprüfer bei Bedarf natürlich aber auch selbst auswählen.

Sobald das Ergebnis vorliegt und bestimmt ist, welcher Betrag als Schaden anzusetzen wäre, werden wir erneut ein kostenfreies Telefonat führen und die Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall besprechen. 

Bis zu diesem Zeitpunkt ist weder ein Mandat zustand gekommen noch sind für Sie Kosten entstanden. Erst wenn Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch uns wünschen würden Kosten anfallen, welche jedoch grundsätzlich durch die Bank zu tragen wäre. 

Jegliche kostenauslösenden Schritte sprechen wir darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt zunächst mit Ihnen ab. Wir werden nicht ohne Ihr Einverständnis für Sie tätig.

Ihre Vorteile bei uns

Sie sind Unternehmer und nutzen Kontokorrentkredite Ihrer Bank oder Sparkasse? Dann ist akuter Handlungsbedarf gegeben. Lassen Sie Ihr Unternehmen nicht weiter durch die heimlichen Zinsschummeleien finanziell schädigen oder sogar in die Insolvenz treiben.

Schätzungsweise 80% aller Sparkassen und Banken haben die Zinsen nicht wie vorgeschrieben angepasst. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass auch im Rahmen Ihrer vertraglichen Beziehung mit Ihrem Kreditinstitut Zinsen – zu Ihren Lasten – falsch berechnet worden sind. 

Es entstehen regelmäßig sehr hohe Schäden für Betroffene, wobei Schadenssummen im Millionenbereich keine Seltenheit sind.

Viele Unternehmen weisen keine entsprechenden Gewinne aus obwohl sie kerngesund sind und keinerlei wirtschaftliche Probleme aufweisen. Die Geschäftsführung ist in diesen Fällen stehts überfordert, da nicht erklärlich ist, warum die erwirtschafteten Umsätze nicht zu den entsprechenden Gewinnen führen. Mit dem heimlichen „Gewinnvernichter“, der falschen Zinsberechnung durch das Kreditinstitut, welchem uneingeschränktes Vertrauen entgegengebracht wird, rechnet zunächst niemand.

Das Problem, schleichende unsichtbare Verschuldung. Wie gravierend dieses Problem tatsächlich ist, zeigt sich an diversen Insolvenzen. Häufig erhalten Unternehmer viel zu spät Kenntnis vom wahren Umständen, wobei es dann meist schon zu spät ist.

Insgesamt kann jedem Unternehmen nur dringend geraten werden zumindest, ohne vorherige Rücksprache mit der Bank, eine Prüfung durch einen fachkundigen Kontenprüfer durchführen zu lassen. Außer für den Kontenprüfer fallen dabei zunächst keine Kosten an. Diese Kosten können dazu noch steuerlich abgesetzt werden.

Wir begleiten Sie darüber hinaus zunächst kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn feststeht, welcher Betrag zu erstatten wäre und Sie sich für die rechtliche Durchsetzung entscheiden kommen wir uns Spiel. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen für Sie keine Rechtsanwaltskosten an.

Ihr Vorteil, Sie können durch uns auf ein starkes Netzwerk von Kontenprüfern sowie einschlägige Erfahrung unsererseits zurückgreifen.

Wir fokussieren uns auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und sind eine der führenden und renommiertesten Fachanwaltskanzleien Deutschlands. 

Wir schreiben Schutz von Unternehmern groß und vertreten unsere Mandanten, trotz lukrativer Angebote, ausschließlich gegen Banken um Interessenskollisonen zu vermeiden. 

Wir können regelmäßig dort Erfolge aufweisen, wo andere Kanzleien nur leere Versprechen abgeben.

Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung im Verbraucherschutz sind wir in der Lage maßgeschneiderte und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Unsere Expertise sowie auch die von uns erstrittenen Urteile finden bundesweit in der überregionalen Presse Beachtung.

Transparenz in Kostenfragen ist für uns ein Selbstverständnis, weshalb wir jeden Schritt mit Ihnen abstimmen. 

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. So schaffen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und sind in der Lage, die gesetzten Ziele zusammen zu erreichen.

Einfacher Ablauf in 3 Schritten

Beratung

Wir beraten Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich zu der Thematik der falschen Zinsberechnung und das Vorgehen der Sparkassen und Banken.

Entscheidung

Sie können dann in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihre Rechte, mit uns an Ihrer Seite, durchsetzen möchten und von unser Erfahrung profitieren wollen.

Erfolg

Mit unserer fachkundigen Unterstützung sowie unserem starken Netzwerk von Kontenprüfern bringen wir auch Ihren Fall zum Erfolg und sorgen für Waffengleichheit.

Kostenfreie Erstberatung und Erstcheck

Rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Rückruf. Wir beraten Sie individuell.

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie von uns eine detaillierte schriftliche Einschätzung per Post oder E-Mail.

Das sagt die Presse

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Finanzaufsicht knöpft sich falsche Zinsberechnung durch Banken vor „Laut Verbraucherschützern geht es in einigen Fällen um mehrere Tausend Euro.“
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