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Widerruf Lebensversicherung 

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Wir sind bekannt aus

Widerruf / Widerspruch von Lebensversicherungen &
Rentenversicherungen

Die meisten Lebensversicherungen sind mittlerweile nicht mehr rentabel. In diesen Fällen lohnt ein Widerruf des Vertrages! Das BGH-Urteil macht es möglich. Profitieren jetzt auch Sie vom „Widerrufs-Joker“ und holen sich Ihr Geld zurück.

Welche Folge hat der Widerruf meiner Lebensversicherung

Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge die in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen worden sind können durch den Widerruf rückabgewickelt werden. Konkret bedeutet das für Sie, dass der Vertrag beendet wird und die Versicherungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Beiträge, Abschluss-, Verwaltungs- und Vermittlungskosten zurückzahlen muss. Darüber hinaus muss die Versicherung Ihnen noch eine Entschädigung – den sog. Nutzungsersatz – zahlen. Dieser Nutzungsersatz variiert von Jahr zu Jahr je nach Versicherung und beträgt in der Regel zwischen 3% bis 6%. Sie erhalten dementsprechend weit höhere Zinsen ausgezahlt als bisher, was im Ergebnis einen erheblichen Vorteil ausmacht. Es findet weiter eine Rückabwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses statt. Sie als Verbraucher sind in diesem Szenario der große Gewinner, denn Sie sind Ihre unrentable Lebensversicherung los und erhalten einen wesentlich höheren Betrag als bei einer Kündigung oder einer Fortführung.

Rechenbeispiel

VersichererHUK CoburgAllianzAachen Münchener
Eingezahlte Beiträge9.800,00 EUR49.678,63 EUR26.500,00 EUR
Rückkaufswert7.357,60 EUR57.175,42 EUR19.683,20 EUR
Rückabwicklungs-Anspruch12.920,40 EUR78.073,28 EUR29.696,18 EUR
Vorteil durch Rückabwicklung5.562,80 EUR20.897,86 EUR10.012,98 EUR

Welche Versicherungen sind betroffen?

AachenMünchenerAllianzAlte LeipzigerArag
AsstelAtheneAXABarmenia
BaslerBayern VersicherungBerlinischeClerical Medical
Credit LifeConcordiaCondorContinentale
Cosmos DirektDANVDBVDebeka
Delta DirektDelta LloydDeutsche Ärztevers.Deutsche Lebensversicherung
DEVK EisenbahnDEVK-AllgemeineDialogDie Bayerische
Direkte LebenDt. HeroldERGOERGO direkt
EuropaFamilienfürsorgeGeneraliGothaer
Hamburger LebenHannoversche LebenHamburg MannheimerHanseMerkur
HDIHeidelbergerHelvetiaHUK
IdealIDUNA LebenInterInterRisk
ItzehoerKarlsruherLandeslebenshilfeLiberty Europe
LV1871LVMMamaxMecklenburgische
Münchener VereinmyLifeNeue Bayerische BeamtenNeue Leben
NürnbergerNürnberger BeamtenOeco CapitalÖfftl. Berlin
Öfftl. BraunschweigÖfftl. OldenburgÖfftl. Sachsen-AnhaltPBV Leben
PLUS LebenProtektorProvinzial NordWestProvinzial Rheinland
R+V Luxembourg S.A.RheinlandSaarlandSignal Iduna
SkandiaSpk.Vers. SachsenStuttgarterSüddeutsche
SV LebenSwiss LifeTARGOUelzener
uniVersaVGH VersicherungenVHV LebenVictoria
Volkswohl BundVorsorgeVPV LebenWGV
WürttembergischeZurich (Dt. Herold)

Wie komme ich zu meinem Recht

Zunächst muss Ihr Vertrag Fehler aufweisen. Hier kommt man an einer fachkundigen Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte nicht vorbei. Nutzen Sie unser Know-How aus 1000den bereits geprüften Verträgen. Wir kennen alle Fehler in den Verträgen der Versicherer und können Ihnen so zu Ihrem Recht verhelfen. Wir prüfen Ihren Vertrag absolut kostenfrei auf Fehler, welche zum Widerruf Ihres Vertrages berechtigen. Exklusiv bei uns erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich ein schriftliches Ergebnis – nach Ihrer Wahl per E-Mail oder per Post – indem wir Ihnen die Erfolgsaussichten mitteilen und die zu erwartende Rückerstattung für Sie konkret berechnen. Zusätzlich erhalten Sie kostenfrei ein versicherungsmathematisches Gutachten indem der Rückzahlungsanspruch auf den Cent beziffert wird. Sie haben dann noch die freie Wahl sich für uns zu entscheiden oder eben auch nicht.

Warum besteht die Möglichkeit zum Widerruf?

Aufgrund des umfassenden Verbraucherschutzes sind Versicherung bei Lebensversicherungsbeträgen und Rentenversicherungsverträgen dazu verpflichtet dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Vertragsschluss einzuräumen. Voraussetzung für das Beginnen der 14-Tagesfrist ist eine rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung. Nahezu alle Versicherer haben es jedoch verpasst rechtswirksame Widerrufsbelehrungen zu verwenden. Knapp 80% Lebens- und Rentenversicherungsverträgen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Folge ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie begonnen hat zu laufen, wodurch das sogenannte „Ewige Widerrufsrecht“ für Sie besteht. Sie können den Vertrag also noch Jahre später widerrufen und die Vorteile für sich ziehen.

Vorteile des Widerrufs

Sie haben eine Lebens- oder Rentenversicherung in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen? Dann sollten Sie jetzt nicht zögern und die Möglichkeit eines Widerrufs kostenlos prüfen lassen.

Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch (> 80 %), dass Sie durch einen Widerruf viele tausend oder sogar zehntausende Euro von der Versicherungsgesellschaft zurückerhalten, die Sie andernfalls verschenken würden. 

Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile mehrfach entschieden, dass alle Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 widerrufen werden können, wenn die Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Dieses Urteil wird durch weitere Urteile des Europäischen Gerichtshofes sowie des Bundesverfassungsgerichts gestützt. 

Nach einem Widerruf erhält der Versicherungsnehmer alle geleisteten Prämien zurück. Auch sämtliche Abschluss-, Verwaltungs- und Vermittlungskosten müssen von den Versicherungen erstattet werden. Dies allein sind regelmäßig mehrere tausend Euro. Obendrauf erhalten Sie noch eine Entschädigung (Nutzungsersatz) von den Versicherungsunternehmen. Schließlich haben Sie über Jahre die Versicherungsprämien gezahlt, mit denen die Versicherer gewirtschaftet haben. 

Im Ergebnis erhalten Sie also bei einem wirksamen Widerruf Ihrer Lebensversicherung alle von Ihnen gezahlten Kosten und Prämien samt Verzinsung zurück.

Die von uns durchgeführte Vertragsprüfung auf Formfehler und die Berechnung Ihres Vorteils sind ohnehin ein kostenfreier Service von uns.

Sollten Sie sich dann dafür entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, so würde Ihre Rechtsschutzversicherung für die gesamten Kosten aufkommen. 

Sie sind aktuell nicht rechtsschutzversichert? Kein Problem, es gibt noch heute einige wenige Versicherer, die den Widerruf von Lebensversicherungen nicht ausgeschlossen haben. Wichtig im Zusammenhang mit einer Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung ist regelmäßig der sog. Schadenszeitpunkt. Zu diesem Schadenszeitpunkt müssen Sie Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sein. Dieser Schadenszeitpunkt wird in Widerrufsfällen zum Zeitpunkt der Weigerung der Versicherungsgesellschaft gesehen (ständige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes). Das beutet, dass Sie zunächst eine Rechtsschutzversicherung  abschließen und dann erst den Widerruf erklären. So liegt für den Rechtsschutzversicherer ein zu versichernder Schadenfall vor und es wird Kostendeckungsschutz erteilt.

Die Rückabwicklung gehört in die Hände von spezialisierten Rechtsanwälten. Wir haben jahrelange Erfahrung und haben bereits 1000de Verträge auf Fehler geprüft.

Als Erstes prüfen wir anhand Ihres Vertrags, ob Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Sollte die Belehrung in Ihrem Vertrag falsch sein, prüfen und berechnen wir als nächstes, wie viel Geld Sie insgesamt durch einen Widerruf zurückerhalten können. Da wir Zugriff auf die historischen Datenreihen nahezu aller Versicherungsunternehmen haben, können wir Ihnen bereits ein sehr genaues Ergebnis mitteilen.

Über dieses Ergebnis informieren wir Sie schriftlich per E-Mail oder Post. Exklusiv bei uns erhalten Sie dazu ein individuelles versicherungsmathematisches Gutachten, welches den genauen Erstattungsbetrag wiedergibt.

Das versicherungsmathematische Gutachten sowie unsere Ersteinschätzung sind für Sie absolut kostenfrei.

Zugleich informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten und über einen möglichen weiteren Ablauf. Dies alles ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Einfacher Ablauf in 3 Schritten

Prüfung

Wir prüfen für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist und berechnen die zu erwartende Rückerstattung. Wir übersenden Ihnen ein individuelles schriftliches Ergebnis zur Widerrufbarkeit samt Ertragsgutachten.

Entscheidung

Auf Grundlage unseres Schreibens können Sie sich dann ganz in Ruhe entscheiden ob auch Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind weder Kosten entstanden noch ein Mandat zustande gekommen.

Erfolg

Wenn Sie sich für uns entscheiden, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei die Deckungsschutzzusage ein und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch, damit auch Sie das Maximum aus Ihrer Versicherung herausholen.

Kostenfreie Erstberatung und Vertragsprüfung

Rufen Sie uns an, fordern einen Rückruf an oder schreiben Sie uns direkt per WhatsApp. Wir beraten Sie individuell.

Lassen Sie Ihren Vertrag von uns auf Formfehler überprüfen. 

Häufige Fragen

Durch den Widerruf erhalten Sie neben den gezahlten Prämien auch sämtliche Abschluss- und Verwaltungskosten zurück. Dies sind in der Regel mehrere tausend Euro pro Vertrag. Bei einer Kündigung würden Sie die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht zurückerhalten. Die Erfahrung zeigt auch, dass die Versicherer bei einer Kündigung nicht die volle – über die Vertragslaufzeit erzielte Rendite (Verzinsung) an die Versicherungsnehmer auszahlen. Für die Versicherungsnehmer ist es überdies kaum überprüfbar, ob Sie tatsächlich alles ausbezahlt bekommen, was Ihnen auch zusteht. Da wir über die historischen Daten und Renditen nahezu aller Versicherungsunternehmen verfügen, können wir Ihren Anspruch genau berechnen.

Nein, nicht in jedem Falle sollte widerrufen werden. Es bestehen durchaus Verträge, die sich wirtschaftlich gut entwickeln. Insbesondere ist dies noch der Fall bei Verträgen aus den 90er Jahren. Hier wurden häufig feste Verzinsungen von über 5% vereinbart, die nach aktueller Marktlage so nicht erreicht werden können. Diese Verträge sollten (außer im Falle eines akuten Liquiditätsengpasses) nicht widerrufen werden. Letztlich kommt man an einer konkreten und individuellen Berechnung des Anspruches nicht vorbei.  Wir berechnen Ihnen Ihren wirtschaftlichen Vorteil auf den Cent und stellen Ihnen kostenlos und unverbindlich ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Verfügung, Sie können dann selbst entscheiden, ob ein Widerruf für Sinn macht.

Ja. Die Vertragsprüfung ist für Sie garantiert kostenlos und unverbindlich. Auch die Berechnung Ihrer Ansprüche, sowie das dazugehörige versicherungsmathematische Gutachten,  sind für Sie ebenfalls kostenlos und unverbindlich.

Ja, auch gekündigte Verträge können noch widerrufen werden.

Ja, auch beendete Verträge können noch widerrufen werden.

Ja, die Kosten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir stellen für Sie kostenfrei und unverbindlich Deckungsanfrage für Sie. 

Ja, das ist nach wie vor möglich. Wichtig ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs versichert sind und eine etwaige Wartezeit bereits abgelaufen ist.

Diese Frage kann ohne eine exakte Prüfung und Berechnung nicht beantwortet werden. Wir erstellen für Sie anhand Ihres Vertrages kostenfrei eine konkrete Berechnung Ihrer exakten Rückerstattung. 

Maximal kann die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung anfallen.

Verträge aus den Zeiträumen 29.07.1994 – 31.12.2007 können widerrufen werden.

Im ersten Schritt muss eine fachkundige Prüfung Ihres Vertrags auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgen. Wenn auch bei Ihnen eine fehlerhafte Belehrung verwendet wurde muss im zweiten Schritt Ihr konkreter finanzieller Vorteil berechnet werden.

Unsere kostenfrei Leistung für Sie: Wir prüfen Ihren Vertrag auf Formfehler und stellen Ihnen dazu ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Verfügung. Wir liefern Ihnen alle erforderlichen Informationen, die Sie für eine umfassende Entscheidung benötigen.

Ja, bereits bei der Vertragsprüfung auf Fehler wird der Laie schnell an seine Grenzen stoßen. Darüber hinaus benötigen Sie für die Errechnung des finanziellen Vorteils Fachkenntnisse sowie eine spezielle Software zur Berechnung.

Weiterhin verweigern viele Versicherer unrechtmäßig die Rückabwicklung, weshalb der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden muss. Die Prozesse finden regelmäßig vor Landgerichten statt, in denen Anwaltszwang besteht. In der Regel kommen Sie an einer spezialisierten Anwaltskanzlei nicht herum.

Ein großer Vorteil ist weiter, dass unsere Kanzlei bei Lebensversicherern als unnachgiebig bekannt ist, Sie mit Ihrem Anliegen also wirklich ernst genommen werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit auf wirtschaftlich vorteilhafte Vergleiche, schon im außergerichtlichen Stadium, ganz erheblich.

Das sagt die Presse

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