Rechtsschutzversicherer Concordia: Schiller & Gloistein Rechtsanwälte obsiegen im Deckungsschutzverfahren in zweiter Instanz

Die Schiller & Gloistein Rechtsanwälte erstreiten Urteil in zweiter Instanz gegen die Concordia Rechtsschutzversicherung.

Da die Concordia Rechtsschutzversicherung außergerichtlich keinen Deckungsschutz für eine Rechtsverfolgung gegen einen Anlagevermittler erteilen wollte blieb nur der Klageweg. Die Mandantschaft hatte für ca. 20.000 € in P&R Container investiert. Die Concordia ging völlig unzutreffend davon aus, dass die Mandantschaft gewerblich handeln würde. Es war bereits von Beginn an ganz eindeutig ersichtlich, dass dies lediglich ein vorgeschobenes sachfremdes Argument war um Kosten zu sparen. Mit der gleichen Begründung wurden auch andere Mandanten in ähnlichen Verfahren „abgespeist“. Die Concordia hat es sich in Sachen P&R zur Firmenpolitik gemacht ihre Versicherungsnehmer mit fadenscheinigen Gründen „allein im Regen stehen zu lassen“.

Das Amtsgericht Hannover urteilte zunächst zugunsten der Concordia. Man merkte der Entscheidung des Amtsgerichts durch eine junge Richterin jedoch förmlich die Motivationslosigkeit und Unkenntnis an. Aufgrund der offensichtlich fehlerhaften Entscheidung wurde deshalb unsererseits Berufung eingelegt.

Das Landgericht Hannover (Az. 19 S 35/18) stellte der Concordia dann unmittelbar nach Berufungsbegründung durch die Kanzlei Schiller & Gloistein durch Beschluss in Aussicht, dass der Prozess hier zugunsten der von uns vertretenen Klägerin ausgehen würde. Dennoch erfolgte kein Einlenken seitens der Concordia. Ganz im Gegenteil wurde durch die Concordia permanent versucht das Verfahren durch Fristverlängerungsanträge und Terminsverlegungen zu verschleppen, was letztendlich nichts an dem schon feststehenden Schicksal änderte.

Die Concordia wurde völlig berechtigt dazu verurteilt Deckungsschutz zu erteilen. Der Kläger kann nunmehr endlich seine Rechte wahrnehmen und ohne Kostenrisiko den Prozess gegen Anlageberater führen.

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